Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung einer Ferienwohnung


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung zur Beherbergung von Feriengästen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung ist nicht gestattet.
(3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter – Frank Rückert - oder Dritten, die im Auftrag des Vermieters handeln, zustande. Die Annahme des Vermieters erfolgt immer schriftlich.
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Vermietung der Ferienwohnung, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(6) Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

 

§ 4 Rücktritt des Mieters (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters)

(1) Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Mieters gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
(3) Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung,  hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

§ 5 Rücktritt des Vermieters

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen von anderen Mietern nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden;
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Vermieters den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

 

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Eine gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Mieter ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
(2) Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für deren vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

§ 7 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Grundstück der Ferienwohnung zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand  ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.